AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Wolf-WC ▪ Mellinghausen ▪ www.wolf-wc.de Vermietung von Toilettenwagen, Eventausstattung und Eventbetreuung
1. Allgemeines
1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung sind ergänzend zu den auftragsbezogenen Festlegungen und Individualvereinbarungen die Grundlage aller mit Wolf-WC geschlossenen Verträge, Angebote und Leistungen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen wir Ihnen gern zur Verfügung: auf Wunsch per Briefpost; alternativ sind diese unter www.wolf-wc.de zum Download hinterlegt. Mit Vertragsschluss werden diese automatisch anerkannt.
1.2. Die Firma Wolf-WC, nachfolgend Vermieter oder Leistungserbringer genannt, stellt Toilettenwagen sowie Eventausstattung, nachfolgend Mietgut genannt, zur mietweisen Nutzung zur Verfügung. Auch werden Dienstleistungen im Rahmen von Veranstaltungs-/Eventbetreuungen erbracht, die gesondert abgerechnet werden. Alle Güter und Waren bleiben im Eigentum der Wolf-WC.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Gegenstände des Vertrages sind die Vermietung von Toilettenwagen, Eventausstattungen sowie zusätzlich bestellte Service- und/oder Dienstleistungen. Der Vermieter behält sich die Anmietungsabsage vor, wenn Gründe eintreten, die außerhalb der Einwirkungsmöglichkeiten von Wolf-WC liegen (wie z.B. höhere Gewalt, die Nichterteilung oder Entziehung von Genehmigungen, Unruhen, Streiks u.a.). Haftungsansprüche gegen Wolf-WC entstehen daraus nicht.
3. Angebot/Vertragsabschluss
3.1. Die Angebote von Wolf-WC sind freibleibend.
3.2. Inhalt und Umfang des Miet-/Leistungsvertrages wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Mündliche Abreden sind bis zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich. Ausnahme sind Mietmaterialien bis zu einem Netto-Wert von € 500,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.: hier gilt die mündliche Vereinbarung als Vertrag.
3.3. Der Vermieter ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls er, aus welchem Grunde auch immer, nicht in der Lage ist, das ursprünglich bestellte Mietgut bereitzustellen.
4. Übergabe und Verwendungszweck
4.1. Die Zu- und Abfahrtswege sowie der Aufstellplatz muss für Transportfahrzeuge/Anhänger befahrbar bzw. befestigt sein. Für eventuell nachteilige Folgen durch ungeeignetes Gelände haftet der Mieter.
4.2. Der Mieter oder ein vollumfänglich Bevollmächtigter muss bei Anlieferung anwesend sein.
4.3. Falls der Mieter oder sein vollumfänglich Bevollmächtigter nicht bei der Anlieferung anwesend ist, werden die vermieteten Güter am Stellplatz/vor Ort hinterlassen. In diesem Fall erkennt der Mieter die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an.
4.4. Maßgeblich für die Leistungserbringung von Wolf-
WC ist stets der vereinbarte Veranstaltungsort/Aufstellort. Ändert sich der vereinbarte Veranstaltungsort/Aufstellort, so ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Wird dem Vermieter kein konkreter und geeigneter Platz am Aufstellort zugewiesen, so erfolgt die Aufstellung des Toilettenwagens/Zubehörs nach Ermessen des Anlieferpersonals. Wird eine vereinbarte Aufstelluhrzeit seitens des Mieters nicht eingehalten, so werden Wartezeiten mit € 50,00 netto pro Stunde in Rechnung gestellt; maßgeblich hierfür ist der Zeitpunkt des Eintreffens des Mietgutes am vereinbarten Aufstellort.
4.5. Sämtliche Nichteinhaltungen der mieterseitig zu schaffenden/bereitzustellenden technischen und örtlichen Rahmenbedingungen gehen zu Lasten und zur Haftung des Mieters/Leistungsbestellers. Diese Haftung umfasst alle auch ggf. unerwartet anfallenden Aufwendungen; auch und insbesondere Transport- und Bergungskosten.
4.6. Der Mieter hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen und ggf. dem Vermieter Mängel unverzüglich zu melden. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen und werden vom Vermieter/Leistungserbringer nicht anerkannt.
4.7. Der Mieter/Leistungsbesteller ist verpflichtet, mit den überlassenen Mietgütern in Sachgesamtheit sorgsam umzugehen und auch Dritte, insbesondere Gäste u.a. das Mietgut nutzende Personen zur bestimmungsgemäßen, pfleglichen Nutzung anzuhalten.
4.8. Der Vermieter oder sein(e) Beauftragter/n haben jederzeit auch während laufender Veranstaltungen die Befugnis, das Mietgut und sonstige Sachgesamtheiten zu Prüfzwecken zu begehen.
4.9. Mit Übergabe des Mietgutes geht die Verkehrssicherungspflicht bis zur Rückgabe an Wolf-WC auf den Mieter über.
4.10. Das Mietgut ist dem Vermieter im vertragsgemäß vereinbarten Reinigungszustand wieder zurückzugeben; sollte hierüber keine Vereinbarung getroffen sein, ist der Vermieter zur Abrechnung einer Reinigungsgebühr gemäß der zum Zeitpunkt der Rückgabe geltenden Preisliste berechtigt; es kommt ein Mindestbetrag von € 50,00 netto zzgl. gesetzlicher MwSt., je nach Verschmutzungsgrad, zum Ansatz.
4.11. Frostzeitraum: Der Mieter verpflichtet sich, für den Anmietungszeitraum einen eigenen Zeltumbau für das Mietgut mit durchgängiger Beheizung (Inbetrieb- bis Außerbetriebnahme) zu gewährleisten oder alternativ die angebotene Frostsicherung des Vermieters zu verwenden.
5. Werbung, Corporate Identity, Musik u.a.
5.1. Der Vermieter/Leistungserbringer ist ausdrücklich berechtigt, in und am Mietgut Werbung in eigener Sache oder von Sponsoren sowie anderen Werbern zu betreiben, sofern der Veranstaltungsablauf hiervon nicht beeinträchtigt wird. Eigene (und/oder z.B. Sponsoren-) Werbung kann dabei u.a. mit Logos, auf Ausstattungsgegenständen und Flächen des Mietgutes, Auslegen von Visitenkarten, visueller Darstellung über Bildschirm/Beamer auf Multimedia-Basis o.a. erfolgen.
5.2. Für notwendige und ggf. verpflichtende Anzeigen und Gebührenzahlungen an GEMA, GEZ (Rundfunkbeitrag), andere Rechteinhaber sowie das Finanzamt ist der Mieter/Leistungsbesteller verantwortlich; der Mieter/Leistungsbesteller ist auch ausschließlicher Schuldner derartiger Gebühren und Abgaben, ob dem Mieter/Leistungsbesteller bekannt oder unbekannt.
6. Genehmigungen
6.1. Der Mieter/Leistungsbesteller ist verpflichtet, etwaige erforderliche (insbesondere behördliche) Genehmigungen anzumelden/einzuholen und diese dem Vermieter/Leistungserbringer auf Anforderung ggf. vorzulegen: im Speziellen sei hier beispielhaft verwiesen auf…
6.1.1. Genehmigung zur Einspeisung von Abwasser in das Abwassersystem (falls erforderlich)
6.1.2. Genehmigung zur Aufstellung des Mietgutes auf öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen
6.2. Das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter/Leistungserbringer und Mieter/Leistungsbesteller wird durch nicht erteilte oder verspätet eingereichte Anträge oder behördliche Auflagen nicht berührt und entbindet den Mieter/Leistungsbesteller nicht von seiner Abnahme- und/oder Zahlungspflicht.
7. Preise, Zahlung
7.1. Verbindliche erteilte Aufträge sind nicht ersatzlos kündbar und werden zu 100% abgerechnet; also mit dem Betrag, als wäre die bestellte Vermietung/Leistung erbracht worden. Mehraufwendungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Sofern nicht anders vereinbart, sind Toilettenpapier, Handtuchpapier sowie Seife nicht in der Miete enthalten und müssen separat hinzugebucht und bezahlt werden.
7.2. Sämtliche Rechnungen von Wolf-WC sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Überschreitung dieser Frist tritt automatisch und ohne weitere Mahnung der Zahlungsverzug ein. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Geldeingang auf dem Konto des Vermieters/Leistungserbringers maßgeblich.
7.3. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Vermieter/Leistungserbringer berechtigt, Verzugszinsen sowie etwaige Mahngebühren zuerheben. Weitergehende Verzugsschadenersatz-ansprüche bleiben hiervon unberührt.
7.4. Bis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses hat der Mieter/Leistungsbesteller dem Vermieter/Leistungserbringer eine Änderung des Wohn- oder Betriebssitzes unter Angabe der neuen Anschrift umgehend mitzuteilen.
7.5. Der Mieter/Leistungsbesteller kann den Mietvertrag nach Reservierung und vor Beginn der Mietzeit unter folgenden Bedingungen kündigen:
7.5.1. Abstandssumme 20% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe, wenn die Kündigung mehr als 90 Tage vor Mietbeginn erfolgt
7.5.2. Abstandssumme 40% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe, wenn die Kündigung zwischen dem 90. und dem 60. Tag vor Mietbeginn erfolgt
7.5.3. Abstandssumme 60% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe, wenn die Kündigung zwischen dem 59. und dem 30. Tag vor Mietbeginn erfolgt
7.5.4. Abstandssumme 70% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe, wenn die Kündigung zwischen dem 29. und dem 10. Tag vor Mietbeginn erfolgt
7.5.5. Abstandssumme 80% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer in der gesetzlichenHöhe, wenn die Kündigung weniger als 10 Tage vor Mietbeginn erfolgt
7.6. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dem Mieter/Leistungsbesteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Ausfall auf Seiten des Vermieters/Leistungserbringers entstanden ist.
8. Haftung Wolf-WC
8.1. Der Vermieter/Leistungserbringer haftet nicht für Beeinträchtigung durch höhere Gewalt. Wolf-WC haftet dem Mieter/Leistungsbesteller aus vertraglichen und/oder gesetzlichen Haftungstatbeständen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.2. Für Personenschänden wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
9. Versicherungen
9.1. Der Mieter/Leistungsbesteller trägt die alleinige Verantwortung, dass sämtliche während einer Veranstaltung im Zusammenhang mit dem Mietgut und dessen Gefahrensphäre auftretenden Risiken ausreichend versichert sind.
9.2. Mit Übergabe des Mietgutes geht die Verkehrssicherungspflicht bis zur Rückgabe an den Vermieter auf den Mieter über.
9.3. Der Mieter/Leistungsbesteller kann dem Vermieter/Leistungserbringer nicht entgegenhalten, dass einzelne Risiken nicht oder nicht ausreichend versichert sind oder waren. Für Ansprüche von Wolf-WC gegenüber dem Mieter ist es unerheblich, ob Wolf-WC gegen ein Schadenereignis versichert ist oder nicht.
9.4. Es ist unerheblich, ob eine Beschädigung oder ein Verlust des Mietgutes durch den Mieter oder einen Dritten verursacht wird. Der Mieter tritt etwaige Schadenersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an Wolf-WC ab.
9.5. Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter dem Vermieter die Reparaturkosten zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat der Mieter den Neuwert auf Basis der Wiederbeschaffungskosten des Vermieters zu erstatten.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2. Wolf-WC ist berechtigt, die Rechte aus Verträgen Dritten zu übertragen. Änderungen und Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
10.3. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Wolf-WC.
10.4. Hinweis gemäß §33 BDSG. Die Daten des Mieters/Leistungsbestellers und die Daten der
Auftragsabwicklung werden entsprechend der geltenden Rechtslage gespeichert. Die Verarbeitung
und Nutzung der Daten erfolgen ausschließlich zum Zwecke der Auftragsabwicklung.
11. Salvatorische Klausel
11.1. Die (Teil-) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen lassen die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich,
die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Ursprungsbestimmung am nächsten kommt.