AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Wolf-WC ▪ Mellinghausen ▪ www.wolf-wc.de Vermietung von Toilettenwagen, Eventausstattung und Eventbetreuung
1. Was diese Bedingungen regeln
Diese Bedingungen gelten für alle Absprachen zwischen dem Anbieter Toilettenwagen und Eventservices (im Folgenden Vermieter oder „Wolf-WC“ genannt) und dem Auftraggeber („Mieter“). Sie ergänzen individuelle Vereinbarungen und die jeweiligen Auftragsdetails. Wolf-WC stellt mobile Toilettenlösungen, Eventausstattung und unterstützende Dienstleistungen für Veranstaltungen bereit. Alles überlassene Material bleibt im Eigentum des Vermieters.
2. Was genau gemietet wird
Zum Leistungsumfang gehören unter anderem:
- mobile Sanitäranlagen und ergänzende Ausstattung,
- optionale Service- oder Betreuungspakete,
- Anlieferung und Abholung.
Sollten unvorhersehbare Ereignisse (z. B. starke Unwetter, behördliche Verbote oder Sicherheitsrisiken) die Durchführung unmöglich machen, kann der Vermieter die Leistung zurückziehen. In diesem Fall entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Ansprüche.
3. Wie der Vertrag zustande kommt
Alle Angebote sind zunächst unverbindlich.
Ein Vertrag wird erst dann verbindlich, wenn der Vermieter ihn schriftlich bestätigt. Mündliche Absprachen werden nur wirksam, wenn sie ebenfalls kurz schriftlich bestätigt wurden.
Falls ein bestimmtes Mietgut einmal nicht verfügbar sein sollte, darf der Vermieter gleichwertiges oder sogar besseres Material bereitstellen.
4. Lieferung, Aufstellung und Nutzung
Der Mieter sorgt dafür, dass Anfahrtswege und der Standplatz des Mietguts geeignet und tragfähig sind. Alles, was aus ungeeigneten Bedingungen entsteht (z. B. Schäden, Verzögerungen oder Zusatzaufwand), geht zu Lasten des Mieters.
Eine empfangsberechtigte Person sollte bei der Lieferung vor Ort sein. Wenn niemand da ist, gilt das Mietgut mit dem Abstellen am vereinbarten Ort als übergeben. Ändert sich der Standort, muss der Vermieter rechtzeitig informiert werden. Entstehen dadurch Zusatzkosten, trägt sie der Mieter.
Gemietete Artikel sollten direkt bei Übergabe geprüft werden. Sichtbare Mängel müssen sofort gemeldet werden. Während der Mietdauer verpflichtet sich der Mieter zu einem ordentlichen und sorgfältigen Umgang mit allen überlassenen Gegenständen. Firma Wolf-WC darf das Mietgut jederzeit kontrollieren.
Die Rückgabe hat in einem sauberen und vertragsgerechten Zustand zu erfolgen. Falls eine Reinigung notwendig ist, wird diese entsprechend aktueller Preisliste berechnet. Im Winter: Der Mieter sorgt selbst für Frostschutz oder bucht eine Frostschutzoption beim Vermieter.
5. Werbung & Musikrechte
Der Vermieter darf an oder in den Sanitäranlagen eigene Werbung oder Sponsorenhinweise anbringen; natürlich ohne die Veranstaltung zu beeinträchtigen.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, notwendige Gebühren (z. B. GEMA, Rundfunkbeitrag o.a.) rechtzeitig anzumelden und zu bezahlen.
6. Genehmigungen
Alle eventuell benötigten behördlichen Genehmigungen – etwa für Abwasser oder die Nutzung öffentlicher Flächen – müssen vom Mieter hinreichend früh eingeholt werden. Auch wenn Genehmigungen fehlen oder verspätet eintreffen, bleibt der Mieter zur Zahlung verpflichtet.
7. Preise, Rechnungen & Stornierungen
Nach Bestätigung des Auftrags ist die Buchung verbindlich. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig eingeht, gerät der Mieter automatisch in Verzug. Mahnkosten und Verzugszinsen können berechnet werden.
Änderungen der Anschrift oder Kontaktdaten müssen dem Vermieter zeitnah mitgeteilt werden.
8. Rücktritt durch den Mieter
Bei einer Stornierung fallen folgende Abstandszahlungen an:
- mehr als 90 Tage vorher: 20 %
- 90–60 Tage vorher: 40 %
- 59–30 Tage vorher: 60 %
- 29–10 Tage vorher: 70 %
- weniger als 10 Tage vorher: 80 %
Der Mieter kann jederzeit nachweisen, dass Wolf-WC ein geringerer Schaden entstanden ist.
9. Haftung
Für Personenschäden oder Ereignisse höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen.
Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10. Schäden & Versicherungen
Während der Mietdauer trägt der Mieter die komplette Verkehrssicherungspflicht und sorgt für ausreichenden Versicherungsschutz.
Es spielt keine Rolle, ob ein Schaden durch den Mieter selbst oder durch Dritte verursacht wurde; der Mieter bleibt in der Pflicht. Ansprüche gegen Dritte können auf Wunsch an den Vermieter abgetreten werden.
Reparaturen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Bei Totalverlust oder irreparablen Schäden ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
11. Abschließende Regelungen
Es gilt deutsches Recht. Der Vermieter kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte übertragen.
Änderungen dieser Bedingungen müssen schriftlich festgehalten werden.
Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Wolf-WC. Personenbezogene Daten werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausschließlich zur Auftragsabwicklung genutzt.
Sollte eine Regelung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Evtl. unwirksame Bestimmungen werden durch die Vertragspartner derart ersetzt, dass sie dem Sinn und Zweck nach der ursprünglichen Bestimmung möglichst nah kommen.